Vermittlung von Hilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind
Sofern die gesetzlichen Hilfen für Schwangere und Paare, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, aber auch Arbeitslosengeld I/II oder Sozialhilfe im Einzelfall nicht ausreichen, so stellt die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ ergänzende finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Mittel sollen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.
Unsere Beraterinnen informieren und helfen bei der Beantragung der Leistungen.
Kontakt
Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim
Dipl.-Sozialarbeiterin Astrid Feith
Dipl.-Sozialarbeiterin Maria Reinhart
Beratungszentrum
Schulstraße 17
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152-94 93-80 oder -81
Fax: 06152-949379
E-Mail: alb@diakonie-kreisgg.de
